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Verpflichtung existenzsichernde Löhne zu zahlen

Als Unternehmen kommt Aquaeffect GmbH seiner Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nach und verpflichtet sich, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte anzugehen.  Die Zahlung von existenzsichernden Löhnen und Einkommen in den ist ein wichtiger Bestandteil dieser Verpflichtung, da wir dies als wesentlich für die Bekämpfung von Ungleichheit und Armut erachten. Wir setzen uns für die Achtung des Artikel 23 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen ein („Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.“). Unser Einsatz für existenzsichernde Löhne und Einkommen basiert des Weiteren auf folgenden Leitlinien: • Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte („International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“) • Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation („International Labour Organisation“, ILO) Nr. 131 zu Mindestlöhnen • Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation („International Labour Organisation“, ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit